Neue Regeln für Pflichtexemplare

Otto-von-Guericke Universität In den Fakultäten existieren unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Anzahl der abzugebenden Dissertationsexemplare, die meist in den Promotionsordnungen geregelt sind. Die Universitätsbibliothek nimmt ab dem 01.11.2024 bei gleichzeitiger elektronischer Abgabe nur noch ein gedrucktes Präsenzexemplar entgegen und füllt dann auf dieser Grundlage die Bestätigung der Abgabe aus. Wird nur die gedruckte Version abgegeben, werden drei Exemplare benötigt, da diese noch an die Landes- und Nationalbibliothek verteilt werden.

Detailliert wurde dies in einem Schreiben der UB veröffentlicht.

Letzte Änderung: 25.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster