W2- und W3-Professur
Auf eine W2- oder W3-Professur können Sie sich bewerben, wenn Sie zusätzlich zur Promotion eine Habilitation oder gleichwertige Leistungen nachweisen können. Habilitationsäquivalente Leistungen können die Leitung einer Nachwuchsgruppe oder die Juniorprofessur sein. Die Entscheidung, ob die Leistungen als habilitationsäquivalent anerkannt werden, trifft in einem Berufungsverfahren jeweils die Berufungskommission, die die Bewerbung auf eine Professur begutachtet. Je nach Fachkultur gibt es unterschiedliche Gepflogenheiten. Zusätzlich zu den Hochschulgesetzen der Länder gibt es lokale Standards.
Für Sachsen-Anhalt sind die Einstellungsvoraussetzungen in§ 35 HSG LSA geregelt. Die Verfahrensdurchführung einer Berufung an der OVGU regelt die Berufungsordnung [PDF, 522 kb].
Neben unbefristeten W2- und W3-Professuren gibt es auch befristete W2-Professuren (Laufzeit in der Regel insgesamt sechs Jahre). Wenn sie in der Ausschreibung den Zusatz "mit Tenure Track" trägt, wird sie nach erfolgreicher Tenure-Evaluation der/des Stelleninhaber*in in eine unbefristete W2- oder sogar W3-Professur umgewandelt.
Weitere Informationen bietet das Berufungsmanagement und strategische Personalentwicklung der OVGU. Informationen zum Tenure Track der OVGU sind in der Ordnung der OVGU zur Ausgestaltung von Berufungen mit Tenure-Track an der OVGU [PDF, 140 kB] festgehalten.