Externe Promotion
Neben der Arbeit in Forschungsprojekten an der Universität ist die wissenschaftliche Qualifizierung mit dem Ziel der Promotion auch extern möglich. In vielfältiger Form kann dies in Kooperation mit einem Unternehmen erfolgen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: man hat in der Regel einen Arbeitsvertrag und auch gute Chancen auf eine weitere Karriere im Unternehmen. Für Firmen sind Promovenden ideale Impulsgeber, weil sie mit neuen Ideen und innovativen Konzepten frischen Wind in die Entwicklungsabteilung des Unternehmens bringen. Insgesamt wird die Vernetzung von Universitäten und Wirtschaft zum beiderseitigen Nutzen verbessert.
Ein paar Regeln sollen helfen, die gegenseitigen Erwartungen sauber zu klären und vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Firmen mit der Freiheit der Wissenschaft zu verbinden. Ganz wichtig: Die Promotionsordnung der Fakultät ist die entscheidende Rechtsgrundlage.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben BDA, BDI, HRK und Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft den Rahmen abgesteckt.
Das Positionspapier ist hervorgegangen aus Expertengesprächen und einem Workshop mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft im Oktober 2017.
Bereits im Jahr 2017 hatten HRK und TU9 Eckpunkte zur Qualitätssicherung der Promotion mit externem Arbeitsvertrag vorgelegt.