Notfall-Förderung für Promovierende in der Abschlussphase ihrer Promotion
Die Notfall-Förderung richtet sich an Promovierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, bei denen es aus nicht durch sie zu vertretenden Gründen zu einer Verzögerung ihres Promotionsprojekts gekommen ist und die bisherige Förderung ausläuft. Es stellt eine Notfalllösung dar, um einen zügigen Abschluss ohne finanzielle Schwierigkeiten zu ermöglichen.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind registrierte Promovierende (gemäß Hochschulstatistikgesetz) aller Fakultäten der OVGU (entsprechend der geltenden Promotionsordnung), die sich in der Abschlussphase ihrer Promotion befinden. Die Notfall-Förderung erfolgt für maximal 3 Monate und erfolgt in Form eines Stipendiums entsprechend der Landesgraduiertenförderung.
Die folgenden Bedingungen müssen für eine Antragstellung erfüllt sein:
- Das eigene Einkommen sowie Einkommen des Ehepartners darf in der Förderphase die in der GradFVO angesetzten Beträge nicht überschreiten.
und
- Die Dissertation muss sich in der finalen Phase befinden, d.h. der/die Betreuer/-in schätzt den Stand der Dissertation so ein, dass die Abgabe innerhalb von drei Monaten ab Gewährung des Stipendiums realistisch ist.
und
- Die bisherige Promotionsdauer und der dargestellte Promotionsverlauf der Antragstellerin / des Antragstellers lassen Zielstrebigkeit im Promotionsverfahren erkennen. Die fachspezifische Dauer von Promotionsvorhaben ist zu berücksichtigen. In Anlehnung an das WissZeitVG (§2) sollte die bisherige Promotionsdauer i.d.R. 6 Jahre nicht überschreiten.
und
- Der oder die Promovierende hat seinen bzw. ihren 1. Wohnsitz in Deutschland. Ggf. zu berücksichtigende Kinder leben im Haushalt des bzw. der Antragsteller:in.
und
- Die Fertigstellung der Arbeit erfolgt nicht im Ausland.
und einer der weiteren nachfolgenden Gründe muss erfüllt sein:
- Es liegen familiäre Verpflichtungen vor, die zur Verzögerung der Dissertation geführt haben (bspw. als Sorgerechtberechtigte/-r für mind. ein Kind bzw. als Pflegeperson für eine/-n pflegebedürftigen Angehörige/-n (vgl. PflegeZG § 7 Abs. 3 und 4).
oder
- Es ergaben sich außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Schwierigkeiten bei der Durchführung von Labor- oder Feldarbeiten (z.B. langfristiger Ausfall von benötigten Geräten, Reisebeschränkungen durch politische Krisen oder Naturkatastrophen).
oder
- Es kam durch Erkrankungen des/der Antragsstellenden zu erheblichen Verzögerungen.
oder
- Es liegen sonstige, zu begründende erhebliche Gründe für eine Verzögerung vor.
Antrag und Antragsfristen
Eine Antragstellung kann zu den nachfolgenden Terminen erfolgen:
01.03. | 01.06. | 01.09. | 01.12.
Die Bearbeitungszeit beträgt max. 4 Wochen.
Bei Antragstellung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular (pdf)
- Antragsschreiben mit Schilderung der Gründe für die Verzögerung im Promotionsverlauf
- Zeitplan für die zu fördernden Monate zur Fertigstellung der Dissertation
- Votum der/des Betreuer*in inkl.
- einer Begründung zur finanzielle Notwendigkeit der Abschlussförderung,
- der Bestätigung, dass keine anderen Mittel zur Verfügung stehen,
- der Bestätigung, dass der Abschluss während der Förderphase erreicht werden kann
- Lebenslauf
- ggf. Liste der bereits publizierten Arbeiten im Promotionskontext
- Einkommensnachweise
Vergabekriterien
Die Bewertung der vorgelegten Anträge erfolgt gemäß folgender Kriterien:
- Votum der Betreuerin / des Betreuers,
- Nachvollziehbarkeit der angeführten Gründe für die Verzögerung,
- Bewertung der Schwere der individuellen Situation in Abhängigkeit von Anzahl der Anträge und dem verfügbaren Budget.
Vergabekommission und Vorgehen
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch eine Kommission bestehend aus 5 Mitgliedern:
- Prorektor*in für Forschung, Technologie und Chancengleichheit
- Direktor*in der Graduate Academy
- Ausländerbeauftragte*r
- Gleichstellungsbeauftragte*r
- Familienbeauftragte*r
Anträge werden an die Geschäftsstelle der Graduate Academy gestellt. Die Mitarbeiter*innen der GA bereiten diese Anträge zur Entscheidung der Kommission vor, ggf. unter Einbeziehung des Akademischen Auslandsamtes.
Informationspflicht der Empfängerin / des Empfängers
Der oder die Empfänger*in der Notförderung hat die Geschäftsstelle der GA unverzüglich zu informieren, wenn sich Veränderungen beim Einkommen oder in der Familiensituation ergeben. Nach der erfolgreichen Verteidigung der Promotion endet die Förderung mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Verteidigung erfolgte. Die Phase zwischen Verteidigung der Arbeit und der Veröffentlichung der Dissertation ist nicht förderfähig.
Nach Ende der Förderung hat der oder die Empfänger*in innerhalb von 3 Monaten der Geschäftsstelle der GA einen Bericht vorzulegen. In der Regel soll dann mindestens die Einreichung der Arbeit bereits erfolgt sein. In diesem Fall genügt eine kurze Information zum (bevorstehenden) Abschluss des Verfahrens. Wenn keine Einreichung erfolgt ist, sind die Gründe für die weitere Verzögerung darzulegen.
In dem Fall eines nachweisbaren Missbrauchs der Förderung kann eine Rückzahlung der Förderung verlangt werden.
Zusatz, gültig während einer WHO-ausgerufenen Pandemie
Für den Zeitraum einer Pandemie wird die Notfall-Förderung in begründeten Ausnahmefällen für PostDocs zugänglich gemacht. Eine Förderung kommt zustande, wenn eine Notlage vorliegt und ein Antrag mit Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit positiv von der Vergabekommission evaluiert wurde. Über diese Förderung wird kurzfristig, auch im Umlaufverfahren möglich, innerhalb einer Woche entschieden. Die Bewilligung erfolgt jeweils monatsweise bzw. in Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie.
Einreichung: Büro der Graduate Academy, Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
Telefon: +49 391 67 54968