Verlängerungsoption WissZeitVG
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde geändert:
Es wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert.
Informationen zur Anwendung des Gesetzes an der Universität Magdeburg