Habilitation

Mit Hilfe der Habilitation wird die Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre in einem Fachgebiet erlangt. Sie ist mit der Lehrbefähigung verbunden. In vielen Disziplinen ist sie noch immer die formale Qualifikation für eine W2- oder W3-Professur.

 

Für Ihre Habilitation müssen Sie in der Regel folgende Leistungen erbringen:

  • Habilitationsschrift oder Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen (beispielsweise Leitung einer Nachwuchsgruppe, Juniorprofessur)
  • Nachweis über durchgeführte Lehrveranstaltungen
  • Habilitationsvortrag mit Kolloquium und Lehrprobe

 

Die Fakultäten regeln Voraussetzungen, Zulassung, Durchführung und finale Prüfung in ihren jeweiligen Habilitationsordnungen.

 

Entscheiden Sie sich erst für die Habilitation, wenn Sie wissen, ob in ihrem Fachgebiet eine Habilitation notwendig ist, um sich für eine Universitätsprofessur zu qualifizieren.

Wenn Sie sich habilitieren wollen, benötigen Sie ein*e Professor*in, welche*r Ihr Vorhaben unterstützt. Das Betreuungsverhältnis ist wesentlich weniger eng als während der Promotionszeit.

Je nach Fachgebiet sind für die Qualifizierung für eine Universitätsprofessur die so genannten habilitationsäquivalente oder gleichwertige Leistungen (siehe Einstellungsvoraussetzungen für W2- und W3 Professur) ausreichend.

Letzte Änderung: 16.02.2023 - Ansprechpartner: Christiane Hedtmann